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Energiezentrum Mitte

Bundesweit · Kleingewerbe bis Industrie · seit 2016

Gewerbestrom und Gewerbegas, bis hin zur Leistungs­messung

Ab rund 100.000 Kilowattstunden im Jahr steht Ihr Preis in keiner Liste mehr. Jeder Anbieter rechnet ihn aus Ihrem Lastgang einzeln aus, und deshalb liegen zwei Angebote oft weit auseinander. Wir holen sie ein und machen sie vergleichbar.

  • Über 30 Anbieter
  • Kostenlos, auch wenn Sie beim alten Vertrag bleiben
  • Auch mit registrierender Leistungsmessung

Zwei Welten, und der Unterschied entscheidet fast alles

Bei rund 100.000 Kilowattstunden im Jahr verläuft die Grenze. Darunter ist Ihr Vertrag ein Produkt, darüber ein Angebot, das nur für Sie gerechnet wurde.

Bis rund 100.000 Kilowattstunden im Jahr

Standardlastprofil

Ihr Verbrauch wird über ein Standardprofil abgerechnet, nicht viertelstundengenau. Tarife funktionieren ähnlich wie im Privatbereich, nur mit anderen Preisstufen und längeren Bindungen. Vergleichsportale bilden diesen Bereich ab, allerdings mit denselben blinden Flecken wie bei Haushalten.

Typisch: Handwerksbetrieb, Praxis, Kanzlei, Ladengeschäft, Gastronomie, kleines Büro

Darüber, mit registrierender Leistungsmessung

RLM

Ihr Zähler zeichnet jede Viertelstunde auf. Aus diesem Lastgang kalkuliert der Lieferant Ihr Angebot, und deshalb gibt es dafür keinen Listenpreis und keinen Rechner. Jedes Angebot ist ein eigenes Angebot, und genau darum liegen zwei davon oft weit auseinander.

Typisch: Produktionsbetrieb, Kühlhaus, Sägewerk, Molkerei, größerer Landwirtschaftsbetrieb, Werk mit mehreren Millionen Kilowattstunden

Ihre Ausgangssituation

Ab einer bestimmten Größe steht Ihr Preis in keiner Liste mehr

Unterhalb der Leistungsmessung finden Sie Gewerbetarife in denselben Portalen wie Privattarife. Darüber hört das auf: Der Lieferant sieht sich Ihren Lastgang an und rechnet daraus ein Angebot, das nur für Sie gilt und meist nur wenige Tage. Vergleichen können Sie also nur, was Sie vorher eingeholt haben, und einholen kostet Zeit, die im Betrieb niemand hat. Das ist der Punkt, an dem die meisten beim bisherigen Lieferanten verlängern, ohne zu wissen, was daneben möglich gewesen wäre.

Ein Gewerbevertrag funktioniert anders als ein Haushaltsvertrag

Sechs Unterschiede, die alle in Ihrem eigenen Vertrag oder auf Ihrer Rechnung stehen.

Kleine Unterschiede werden hier zu großen Beträgen

Ein Zehntelcent Unterschied im Arbeitspreis ist bei einem Haushalt kaum messbar. Bei einer Million Kilowattstunden im Jahr sind es tausend Euro, bei fünf Millionen fünftausend. Deshalb lohnt hier der genaue Blick, wo er sich privat kaum rechnet.

Es gibt keinen Neukundenbonus, der etwas kaschiert

Die Bonus-Mechanik, die Vergleichslisten im Privatbereich verzerrt, gibt es bei Gewerbeverträgen praktisch nicht. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Damit fällt auch der Puffer weg, der einen mittelmäßigen Tarif im ersten Jahr erträglich macht.

Sie sind länger gebunden, und die Frist läuft früher ab

Übliche Mindestlaufzeiten sind 12, 24 oder bis zu 36 Monate, und gekündigt werden muss oft drei Monate vor Ablauf. Wer die Frist verpasst, verlängert. Nach Ablauf der ersten Festlaufzeit ist manches dann monatlich kündbar, aber anders als bei Privatverträgen gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch: Es steht im Vertrag oder eben nicht. Welche Laufzeit für Sie sinnvoll ist, hängt weniger am Preis als daran, wie planbar Ihr Verbrauch ist.

Wann Sie abschließen, verändert den Preis

Gewerbepreise folgen dem Beschaffungsmarkt deutlich enger und werden mit der Unterschrift fixiert. Zwei identische Verträge zu verschiedenen Zeitpunkten kosten verschieden viel. Deshalb ist es sinnvoll, deutlich vor Ablauf zu prüfen statt in der letzten Woche.

Mehrere Standorte heißen meist mehrere gewachsene Verträge

Wo über Jahre Filialen, Hallen oder Betriebsstätten dazugekommen sind, laufen die Entnahmestellen oft bei verschiedenen Lieferanten zu verschiedenen Konditionen. Zusammen ausgeschrieben ist die Menge größer und das Angebot in der Regel besser.

Der Lieferant prüft auch Sie

Ab einer gewissen Abnahmemenge sieht sich der Lieferant Ihre Bonität an und verlangt gelegentlich eine Sicherheit. Das ist im Privatbereich unbekannt und im Gewerbe normal. Es entscheidet mit darüber, welche Anbieter für Sie überhaupt in Frage kommen.

Was ein Wechsel ändert, und was er nicht ändert

Verhandelbar

  • Der Arbeitspreis je Kilowattstunde, bei Leistungsmessung anhand Ihres Lastgangs kalkuliert
  • Der Grundpreis beziehungsweise das monatliche Entgelt des Lieferanten
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und der Umfang der Preisgarantie
  • Die Höhe des Abschlags und der Abrechnungsrhythmus

Nicht verhandelbar, egal bei wem Sie kaufen

  • Netzentgelte einschließlich des Leistungspreises, den Ihr Netzbetreiber erhebt
  • Messstellenentgelt und die Kosten der Messung
  • Stromsteuer, Konzessionsabgabe und die gesetzlichen Umlagen
  • Die Umsatzsteuer auf all das

Diese zweite Spalte macht bei vielen Betrieben den größeren Teil der Rechnung aus. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.

Worauf wir sehen, bevor wir Ihnen ein Angebot empfehlen

Die ersten drei betreffen die Preisgarantie und den Verbrauch. Genau dort unterscheiden sich zwei Angebote am stärksten, und genau dort steht am wenigsten auf der ersten Seite.

Worauf genau gilt die Preisgarantie?

Bei Gewerbeverträgen bezieht sie sich fast immer nur auf den Beschaffungsanteil, also auf den Teil, den der Lieferant selbst beeinflusst. Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind ausgenommen und können trotz Garantie steigen. Das ist zulässig und steht so im Vertrag, nur eben nicht auf der ersten Seite.

Läuft die Garantie so lange wie die Bindung?

Drei Jahre feste Laufzeit mit zwei Jahren Preisgarantie heißt, dass im dritten Jahr erhöht werden darf, während Sie nicht heraus können. Beide Zahlen stehen im Vertrag, selten nebeneinander.

Was passiert, wenn Sie mehr oder weniger verbrauchen als geplant?

Angebote werden auf eine Prognosemenge gerechnet. Weicht Ihr tatsächlicher Verbrauch davon ab, greifen Mehr- oder Mindermengenregelungen, und die sind von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden. Für einen Betrieb, der wächst oder saisonal schwankt, ist das oft wichtiger als ein Zehntelcent im Arbeitspreis.

Ist der Preis fix, oder hängt er am Index?

Neben dem Festpreis gibt es Verträge, deren Arbeitspreis an einen Börsenindex gekoppelt ist. Das kann günstiger sein und kann teurer werden. Entscheidend ist, ob Ihr Betrieb Preisschwankungen tragen kann oder Planungssicherheit braucht.

Wie wird abgerechnet, und wie hoch ist der Abschlag?

Monatliche Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bindet weniger Kapital als ein hoch angesetzter Abschlag mit Jahresausgleich. Bei sechsstelligen Jahresbeträgen ist das ein Liquiditätsthema und keine Formalie.

Wer steht hinter dem Angebot?

Als 2021 und 2022 reihenweise Anbieter die Belieferung einstellten, landeten ihre Kunden in der Ersatzversorgung, und die war für Betriebe erheblich teurer als für Haushalte. Ein günstiger Preis von einem Lieferanten, der nicht liefert, ist der teuerste Vertrag von allen.

Wen wir beliefern, und was dabei jeweils auffällt

Für die Angebote zählt nicht die Branche, sondern wann und wie gleichmäßig Sie verbrauchen. Ein paar Beispiele, wie unterschiedlich das aussieht.

Landwirtschaft und Tierhaltung
Melkanlagen, Milchkühlung und Stalllüftung laufen rund um die Uhr. Dazu kommen Spitzen zu den Melkzeiten und saisonal die Trocknung.
Bäckereien und Konditoreien
Die Öfen laufen, bevor der Laden aufmacht. Ein großer Teil des Verbrauchs fällt nachts an, und genau das ist bei der Tarifwahl ein Vorteil, den viele nicht nutzen.
Metzgereien und Lebensmittelhandwerk
Kühlung kennt keine Betriebsferien. Der Verbrauch ist gleichmäßig und gut prognostizierbar, was die Verhandlungsposition verbessert.
Gastronomie und Hotellerie
Küche, Kühlung und Warmwasser, dazu starke saisonale Schwankungen. Hier lohnt der Blick auf die Mehr- und Mindermengenregelung besonders.
Kfz-Werkstätten und Autohäuser
Druckluft und Hebebühnen erzeugen kurze, hohe Spitzen. Wo Ladepunkte dazugekommen sind, verschiebt sich das Profil erheblich.
Metall- und Holzverarbeitung
Maschinen und Absauganlagen ziehen im Takt der Schicht. Ausgeprägte Lastspitzen, die sich im Angebot niederschlagen.
Kühlhäuser und Lagerlogistik
Hohe, sehr gleichmäßige Grundlast über das ganze Jahr. Das ist das Profil, bei dem sich ein Zehntelcent am deutlichsten auswirkt.
Praxen, Kanzleien und Büros
Verbrauch überwiegend zu Bürozeiten, insgesamt niedrig. Auch hier lohnt der Vergleich, nur entscheidet dann eher der Grundpreis als der Arbeitspreis.

Das sind Branchen, die bei uns häufig vorkommen. Beliefert wird jede andere genauso, und das Verfahren ist immer dasselbe: Wir sehen uns an, wann und wie gleichmäßig Sie verbrauchen, und holen darauf passende Angebote ein.

Was wir nicht machen

Damit von vornherein klar ist, wo unsere Arbeit aufhört. Für alles darunter gibt es Fachleute, wir gehören nicht dazu.

  • Wir erstellen keine Energieaudits und keine Energiemanagementsysteme.
  • Wir beantragen keine Entlastungen bei Netzentgelten, Steuern oder Umlagen.
  • Wir beraten nicht zu Lastmanagement und Effizienzmaßnahmen im Betrieb.
  • Wir vermarkten keinen selbst erzeugten Strom.

Was wir machen, ist der Liefervertrag: Angebote einholen, sie vergleichbar machen und die Stellen benennen, an denen sie sich unterscheiden.

Wovon wir leben, und warum Sie das wissen sollten

Wir arbeiten mit über 30 Anbietern zusammen und erhalten eine Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt. Sie liegt über alle Anbieter hinweg in einer ähnlichen Größenordnung. Deshalb bringt es uns nichts, Ihnen einen bestimmten zu empfehlen.

vermittelte Verträge
Über 10.000vermittelte Verträge
privat und gewerblich
Seit 2016privat und gewerblich
Anbieter im Zugriff
Über 30Anbieter im Zugriff

Zusammengerechnet aus den Betrieben beider Geschäftsführer, auch aus den Jahren vor dem gemeinsamen Unternehmen. Wie sich die Zahl genau zusammensetzt, steht auf unserer Seite zum Tarifwechsel.

Oberhalb der Leistungsmessung rechnet kein Portal mehr, sondern ein Lieferant für Ihren Betrieb allein.

Angebote einholen lassen

In 4 Schritten zum neuen Liefervertrag

Unterschrieben wird erst im letzten Schritt. Das Einholen der Angebote bindet Sie zu nichts.

  1. 1

    Sie schicken uns Ihre letzte Jahresabrechnung

    Für Betriebe mit Standardlastprofil reicht sie aus. Liegt bei Ihnen eine Leistungsmessung vor, brauchen die Anbieter zusätzlich Ihren Lastgang. Den bekommen Sie auf Anfrage von Ihrem Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber, und wir sagen Ihnen, wonach genau Sie fragen müssen.

  2. 2

    Wir fragen an und holen ein

    Wir schreiben Ihre Menge bei den Anbietern aus, die für Ihr Profil in Frage kommen. Von über 30 bleiben je nach Verbrauch, Branche und Bonität ohnehin nur einige übrig.

  3. 3

    Sie bekommen die Angebote vergleichbar aufbereitet

    Mit den Unterschieden, auf die es ankommt, nicht nur mit dem Preis. Gewerbeangebote sind oft nur wenige Tage gültig, deshalb geht das zügig und mit einer klaren Empfehlung.

  4. 4

    Erst dann wird unterschrieben

    Wenn ein Angebot passt, schicken wir Ihnen den Vertrag per E-Mail. Sie unterschreiben und schicken ihn zurück. Alles davor ist unverbindlich, auch das Einholen.

Lassen Sie Ihren Liefervertrag kostenlos prüfen

Zwei Klicks und drei Felder. Die letzte Jahresabrechnung beschleunigt es, ist aber keine Bedingung.

Worum geht es?

Zwei Klicks, dann sind es noch drei Felder.

Wie viel verbrauchen Sie ungefähr im Jahr?

Grobe Einordnung genügt. Sie entscheidet, welche Unterlagen wir brauchen.

Angebot und Vertrag laufen per E-Mail, deshalb brauchen wir beides.

Letzte Jahresabrechnung, wenn Sie sie zur Hand haben

Damit können wir sofort rechnen, statt nachzufragen. Erkennbar sein sollten: Name und Anschrift, Jahresverbrauch, Kundennummer, Zählernummer, aktueller Anbieter. Ein Foto genügt. Liegt bei Ihnen eine Leistungsmessung vor, brauchen die Anbieter zusätzlich Ihren Lastgang. Den holen wir mit Ihnen zusammen ein, er muss jetzt noch nicht dabei sein.

Falls Ihre Bankverbindung auf der Rechnung nicht ohnehin unkenntlich gemacht ist, schwärzen Sie sie gern. Wir brauchen sie für die Prüfung nicht.

Ohne Datei geht es auch. Dann melden wir uns und Sie reichen sie nach.

Kostenlos und unverbindlich · Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden

Was Betriebe uns am häufigsten fragen

Was wir sonst noch machen

Die Energiezentrum Mitte GmbH verhandelt Pachtverträge für Grundstückseigentümer und liefert Photovoltaikanlagen in der Region. Für Haushalte gilt beim Tarifwechsel dasselbe wie hier, nur mit anderen Prüfpunkten.

Sehen Sie nach, wann Ihr Vertrag ausläuft

Steht die Kündigungsfrist bei drei Monaten, ist der richtige Zeitpunkt zum Prüfen früher, als die meisten denken. Schicken Sie uns die letzte Abrechnung, den Rest übernehmen wir.